Ein Beitrag in Telepolis beschäftigt sich mit dem Thema “Plagiate” und der Klage von Bloggerinnen und Bloggern über allzu heftige “Wiederverwertung” von Inhalten. Im ersten Abschnitt wird auch referiert über einen in meinen Augen fast absurden Fall aus den Vereinigten Staaten, in dem es um ähnliche Formulierungen ging. Hoffentlich habe ich ausreichend Anführungszeichen zum Kennzeichen nicht eigens erdachter Inhalte gesetzt 😎
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
OS (30. Mai 2006). Bloggen und “schneiden und kleben” netbib. Abgerufen am 9. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/s365
Zwei Aspekte scheint mir dies zu haben: der eine einfach, der andre weniger:
Der eine: wie im Telepolis-Artikel erwähnt: wer mag kann ja seinem Blog eine Lizenz beigeben die Kopieren und Kleben im jeweils autorseits gewünschten Umfang erlaubt.
Der andre: Kommentare ohne kommentierten Text (bei denen man erst ein Link aufrufen muss, um zu sehen was denn da kommentiert wird) sind m.E.weniger leserfreundlich als möglich. Aber wie genau denn bei Zitaten aus Blogs der jeweilige “durch den Zweck gebotenen Umfang” zu bestimmen wäre: wie weit ist das durch das was in einem bestimmten literarischen Genre “üblich” ist mitbedingt?
Ach ja: falls irgendwem nützlich: für diesen Beitrag:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/
[:-)]