Ein Gedanke zu „Abschreiben gilt nicht“

  1. Ich finde diesen Absatz bedeutsam: “An der Uni Potsdam setzt man unterdessen auf die Kooperation der Studierenden. Seit Ende Februar werden sie explizit aufgefordert, ihre Diplom- oder Magisterarbeiten öffentlich auf dem Dokumentenserver der Unibibliothek abzulegen. Vorausgesetzt natürlich, dass Gutachter und Autor dem zustimmen.” Veröffentlichungsaufforderung statt Strafandrohung. – Natürlich ist hier wieder die Mär beteiligt, der Gutachter habe urheberrechtlich bezüglich der Veröffentlichung etwas zu sagen.

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