Bei Campus und Karriere gab es einen Beitrag über das Plagiieren bei Semesterarbeiten.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (14. März 2006). Abschreiben gilt nicht. netbib. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s2tu
Ich finde diesen Absatz bedeutsam: “An der Uni Potsdam setzt man unterdessen auf die Kooperation der Studierenden. Seit Ende Februar werden sie explizit aufgefordert, ihre Diplom- oder Magisterarbeiten öffentlich auf dem Dokumentenserver der Unibibliothek abzulegen. Vorausgesetzt natürlich, dass Gutachter und Autor dem zustimmen.” Veröffentlichungsaufforderung statt Strafandrohung. – Natürlich ist hier wieder die Mär beteiligt, der Gutachter habe urheberrechtlich bezüglich der Veröffentlichung etwas zu sagen.