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Internet Archive Watch

The Crime in your Coffee bespricht in der letzten Ausgabe der Internet Archive Watch wieder einige Filmklassiker, die kostenlos heruntergeladen und z.B. auf DVD gebrannt werden können. Im Internet Archive finden sich z.B. M – Eine Stadt sucht einen Mörder und weitere freie Filme, sehr empfehlenswert! Update: Der Link zum Internet Archiv sollte bekannt sein, … „Internet Archive Watch“ weiterlesen

The Crime in your Coffee bespricht in der letzten Ausgabe der Internet Archive Watch wieder einige Filmklassiker, die kostenlos heruntergeladen und z.B. auf DVD gebrannt werden können. Im Internet Archive finden sich z.B. M – Eine Stadt sucht einen Mörder und weitere freie Filme, sehr empfehlenswert!
Update: Der Link zum Internet Archiv sollte bekannt sein, falls nicht: Link


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Edlef Stabenau (16. Januar 2006). Internet Archive Watch. netbib. Abgerufen am 28. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s2if


8 Gedanken zu „Internet Archive Watch“

  1. Wieso sollte das Herunterladen strafbar sein? Wir lesen dazu § 53 UrhG: “Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.” Die Vorlage ist gemäß US-Recht rechtmäßig hergestellt.

  2. Na toll – dann mache ich mich wirklich als gemeiner Nutzer strafbar, wenn ich unbedarft da dem Prinzip “Das ist PD, das darf ich auch runterladen” folge? Wie soll man das denn bitteschön als normaler Surfer beurteilen können? *grübel*

  3. Das Problem ist, dass sämtliches Material auf archive.org nur nach amerikanischem Recht als Public Domain (= urheberrechtsfrei) einzustufen ist. Die große rechtliche Frage ist also, ob ich als deutscher Seitenbetreiber überhaupt in irgendeiner Form auf archive.org linken oder verweisen darf. Unter Umständen ist selbst die Namensnennung ein Verstoß.

    Gleiches gilt auch für andere Online-Archive wie z.B. gutenberg.net, so finden sich dort Bücher von Autoren, die noch keine 70 Jahre tot sind. Diese werden dort im Einklang mit dem amerikanischen Copyright veröffentlicht, verstoßen aber gegen das deutsche Urheberrecht.

    Bei Filmen reicht es übrigens nicht, dass der Regisseur 70 Jahre tot ist. Das UrhG sagt dazu:

    §65, 2
    “Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.”

  4. Fritz Lang ist noch keine 70 Jahre tot, daher ist der Film in Europa nicht frei. Der Link auf den Film kann uns richtig viel Schotter kosten, bedenkt man, welchen juristischen Aufstand es gab, als der SPIEGEL einen Beitrag mit dem Maschinenmenschen aus Metropolis illustrierte.

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