Well, this is an entirely new kind of service from the BBC. For the first time we are sharing content with the public, who have already paid for it, and also allowing you to share it with others – as long as it is not used for commercial purposes. The Creative Archive is also about the potential of technology and the ways in which we can now all create moving images, as well as consume them.
Da freue ich mich doch für die Kollegen, die in den UK arbeiten dürfen – die können nämlich seit heute auf das Open News Archive der BBC zugreifen. Wer nicht in den UK wohnt, hat leider Pech gehabt, denn die leidige Rechtefrage… Aber ich schreibe doch besser darüber, dass die News unter einer Creative-Commens-Lizenz stehen und die BBC ausdrücklich ermuntert, mit dem vorhandenen Material neue Werke zu generieren.
Ich hoffe mal, das ZDF und die ARD ziehen bald nach, denn die Argumentation der BBC hat irgendwie was:
The archive content made available by members of the Creative Archive Licence Group under the terms of the Creative Archive Licence is restricted to the UK because the member organisations who supply the content are funded with public money to serve the UK population. Hervorhebung von mir.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (8. Januar 2006). BBC Open News Archive. netbib. Abgerufen am 25. März 2025 von https://doi.org/10.58079/s2gs
Schwarz auf Weiß:
Grundsätzlich sind die Archive von ARD/ZDF nicht zugänglich. In Ausnahmefällen (sog. wissenschaftl. Nutzung) entscheidet der Hausherr nach alter Gutsherrenart. Das ist nicht ‘Creative Commens’ – Lizenzierung oder gar Open Access. Wie soll man das anders begreifen, Herr Scheller? Bei Hof war das früher auch nicht anders . . . Der Fürst entscheidet über die Berechtigung des Anspruchs!
Mit “festgefahrenen” Meinungen, die der Wahrheit nicht entsprechen, müssen wir Rundfunkarchivare seit Jahren leben Deshalb auch mein Hinweis an KG, “konkrete Fälle zu nennen.
Als Leiter des Unternehmensarchivs des ZDF kann ich mit Fug und Recht sagen, dass die Archive des ZDF (und auch der ARD) für Nutzer mit einem berechtigtem Interesse zugänglich sind. Nur gibt es bei uns keine “Öffnungszeiten”, in denen man das Archiv einfach besuchen kann.
PS: Den gesetzlichen Hintergrund zum Thema “Archivierungspflicht der Medienarchive” habe ich in meinem Kommentar im Artikel “Die Rundfunkarchive sind nicht öffentlich zugänglich!” erläutert.
PSS: Ich beende an dieser Stelle meine Kommentierung des “BBC-Artikels”.
Verleumderisch ist es zu leugnen, dass die Archive der Rundfunkanstalten öffentlich nicht zugänglich sind. Öffentliche Archive können nicht nur Wissenschaftler nutzen, sondern auch Bürger, wenn sie ein berechtiges Interesse haben, also faktisch ein Jedermannsrecht.
Ich beschuldige hiermit V. Scheller der bewussten LÖGE, denn unter http://www.archiverlp.de/db/de/rlp/s-mz/231/32/View
steht eindeutig zu lesen:
“Die archivischen, bibliothekarischen und dokumentarischen Einrichtungen des ZDF stehen grundsätzlich nur den Redaktionen und sonstigen Geschäftsbereichen des Hauses zur Verfügung. Unter besonderen Voraussetzungen können die ABD-Fachbereiche auch für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden.” (usw.)
Hallo!
Immer mit der Ruhe.
Fakt ist nur eines: Öffentlich konnte ich KEINE Lizenz (wie z.B. “Creative Commons”) für die Sendungen / für das Material finden.
“Für wissenschaftliche Nutzungen kann jeder sowohl das Unternehmensarchiv nutzen als auch VHS- und/oder DVD-Kopien von Sendungen beim Bereich Programmservice bestellen (bei Öbernahme der anfallenden Kopierkosten).”
–> Ich weiß zwar nicht woher du deine Informationen hast, jedoch ist mir eine lizenzrechtliche Zusicherung (schwarz-auf-weiß) lieber, als Mund-zu-Mund-Propaganda.
In diesem Sinne
Diese Meinung ist verleumderisch und eindeutig falsch!
Die Archive des ZDF – und nur hier kenne ich mich persönlich aus – sind weder “verrammelt” noch unbenutzbar. Für wissenschaftliche Nutzungen kann jeder sowohl das Unternehmensarchiv nutzen als auch VHS- und/oder DVD-Kopien von Sendungen beim Bereich Programmservice bestellen (bei Öbernahme der anfallenden Kopierkosten).
Und so ähnlich handeln auch alle anderen ARD-Anstalten.
Oder nennen Sie mir bitte konkret die Anfrage, bei der das Archiv für eine wissenschaftliche, nicht kommerzielle (!)Nutzung “verramelt” war.
es herrscht hierzulande vertragsfreiheit. niemand hindert eine rundfunkanstalt daran, solche verträge mit urhebern abzuschliessen, die dritten eine angemessene nichtgewerbliche mitnutzung ermöglichen.
öffentlichrechtliche rundfunkanstalten verrammeln ihre sog. “archive” und entziehen sie dem geltungsbereich der archivgesetze. grundsätzlich sind diese sog. archive unzugänglich.
unter dem irreführenden label “archivnutzung” versuchen die rundfunkanstalten durchzudrücken, dass sie (und nur sie!) werke von urhebern in ihren eigenen sog. archiven nutzen dürfen, auch wenn sie derzeit noch nicht über dieentsprechenden rechte verfügen (§ 31 IV urhG).
da ist die konsequenz doch ganz klar: den rundfunkanstalten muss auf die finger geklopft werden und zwar nicht nur behutsam.
Was heißt: “ARD/ZDF da ist nichts veränderbar, geschweige denn veränderbar” ?
Wenn es um Lizenzfragen gehen sollte, dann bitte die Politiker “bearbeiten”, denn die machen die (Urheber-)Gesetze und an diese müssen sich alle Fernsehsender halten.
@ V. Scheller:
“online vefügbar” und “creative commons”-Lizenz ist ein “kleiner” Unterschied – also erst Informieren, dann loslabern.
ARD/ZDF da ist nichts veränderbar, geschweige denn veränderbar.
nebelwerfer auslassen! es geht hier um die speziellen lizenzen.
Ca. 80 Nachrichtenbeiträge aus den letzten 50 Jahren im digitalen “Open-News-Archiv” der BBC sind nicht gerade viel, aber ein Anfang.
Dieser “Anfang” ist auch beim ZDF und der ARD schon lange gemacht. In der Mediathek auf den “heute.de”-Seiten des ZDF bzw. auf den Nachrichtenseiten der ARD stehen mehr als 80 Nachrichtenbeiträge Online zur Verfügung.
Also: Erst erkundigen – dann mosern.
Und wo bleiben die Privaten???
Die Argumentation der BBC ist absoluter Unsinn, denn die weltweite Anerkennung von Open Access und Open Content zeigt, dass nationale Grenzen idiotisch sind, wenn es um weltweites Wissen geht. Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive traditionell wegschließen, werden sicher nicht nachziehen. Sie wollen unter dem irreführenden Label Archivnutzung Open Access schaden, denn die im Korb 2 vorgesehene Regelung, dass Verwerter als Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte nachträglich die Online-Rechte erwerben, bedeutet, dass nach der vorgesehenen Widerspruchsfrist von 1 Jahr Wissenschaftler ihre Bücher nicht mehr Open Access zugänglich machen können.