damaschke.de schreibt zur Rechtslage von “Mein Kampf”:
Derzeit liegen die Urheberrechte für »Mein Kampf« beim Freistaat Bayern, der alle Neuauflagen des Buches unterbindet. Wohlgemerkt: Auf rein urheberrechtlicher Basis! Denn auch wenn es immer wieder und von den verschiedensten Leuten behauptet wird, ist Hitlers »Mein Kampf« in Deutschland nicht verboten. Man darf das Buch selbstverständlich besitzen, man darf es auch verkaufen (so lange es sich dabei um eine antiquarische Ausgabe und nicht um einen Raubdruck handelt).
Meine persönliche (!) Zustimmung findet vor allen Dingen folgender Kommentar:
Eine persönliche Anmerkung sei gestattet: Ich halte das Vorgehen des Freistaates Bayern und den Umgang mit diesen Text für bedenklich. Hier wird verdrängt, versteckt und verboten, statt aufgeklärt und offen diskutiert. Man schiebt das Urheberrecht schützend vor sich, statt eine klare politische Entscheidung zu treffen und sorgt so dafür, dass ein schlechtes Buch, das â?? wie Qualtinger und Somuncu mit ihren Lesungen hinreichend bewiesen haben â?? jeden selbstdenkenden Leser unweigerlich immer wieder zum Lachen reizt, den Nimbus und Reiz des Verbotenen bekommt, auch wenn, ja, gerade weil das Buch überhaupt nicht verboten ist.
[Gefunden beim LawBlog]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (9. Mai 2005). Zur Rechtslage von »Mein Kampf«. netbib. Abgerufen am 19. Mai 2026 von https://doi.org/10.58079/s1l2