Wer kennt sie als Handschriftenbenutzer nicht, die in die Codices eingelegten Blätter, die der Bibliothek alle (vermeintlichen) Rechte vorbehalten? Ein Dresdener Exemplar (in einer Musikhandschrift) liegt digitalisiert vor.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (6. August 2004). Verpflichtungsschein. netbib. Abgerufen am 16. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/rzcf
Und was sagt ein Stück Altpapier über eine Benutzungsordnung aus? Und warum führt Hitze zu rüpelhaften Kommentaren zu sachlichen Hinweisen?
Obiger Kommentar ist typischer spam: ohne jeglichen bemerkenswerten Inhalt – die Hitze scheint zugeschlagen zu haben. Im übrigen: Die benutzungsordnungen sind nur dann relevant, wenn sie nicht gegen höherrangiges Recht verstossen.
Der abgebildete Schein stammt noch aus DDR-Zeiten, so daß er zwangsläufig nicht die heutige rechtliche Situation wiederspiegeln kann. Daß man in Dresden diese vorrangig der Dokumentation der Benutzer und ihrer Foschungsvorhaben dienenden Vordrucke aufbraucht, scheint weder verwerflich noch bemerkenswert. Es war und ist in ostdeutschen Bibliotheken üblich, die offenbar seinerzeit sehr großzügig geplanten Kontingente an Vordrucken nicht ungenützt ins Altpapier zu geben. Rechtlich relevant sind alleine die Benutzungsordnungen.