Letztendlich würde eine “Verkehrssicherungspflicht für Hyperlinks” aufgrund dieses Aufwandes dazu führen, dass gröÃ?ere Linksammlungen finanziell nicht mehr rentabel arbeiten könnten und eingestellt werden müssten. Auch für kleinere Anbieter würden Links zum unkalkulierbaren Risiko, da eine
uneingeschränkte Haftung sicherlich eine Welle von Abmahnungen zur Folge hätte, und bereits die Sorge vor den
Anwaltskosten solcher Abmahnungen kleinere Anbieter dazu bewegen dürfte, auf Links zu verzichten. Eine
“Verkehrssicherungspflicht”, wie sie dem OLG München vorschwebt, würde daher letztlich zu einem Verschwinden der
Hyperlinks aus dem Internet führen und damit zum Ende der Benutzerfreundlichkeit dieses Mediums. Urteilsschelte in JurPC.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (27. September 2002). Verkehrssicherungspflicht für Links? netbib. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/ruca