Der Vorgang ist über die Hamburger Situation hinaus für das Ansehen und die Arbeit kirchlicher Bibliotheken insgesamt besorgniserregend und beschämend. Er wirft die Frage auf: Mit welcher Berechtigung kann eine Landeskirche über ihren historisch gewachsenen Bücherbesitz allein und unter rein finanzökonomischen Gesichtspunkten entscheiden? Kann sich in unserer Zeit der landeskirchliche Provinzialismus auch über das allgemeine Kulturgut “Alte Drucke” weiterhin unangefochten erstrecken? Wären nicht zunächst übergreifende Kontakte mit anderen Bibliotheken, Verbänden und Institutionen notwendig gewesen? Was sagt der zuständige Referent der Evangelischen Kirche in Deutschland oder die Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands in Hannover dazu? Evangelische Landeskirchen bewahren ein reiches historisches Erbe, das in der Verantwortung vor der je eigenen Geschichte und ihrer Pflege keine selbstherrlichen und kurzsichtigen Entscheidungen verträgt. Professor Dr. Wolfgang Sommer (Neuendettelsau) hat in der FAZ von heute (S. 8 ) einen Leserbrief Von der Kirchenbibliothek ins Antiquariat zur Causa Nordelbische Kirchenbibliothek geschrieben.
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kg (6. August 2002). Berechtigte Fragen in Sachen NEKB. netbib. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/rtvy