… war eine schwere Geburt. Rechtsgelehrte und Philosophen haben sich um die Wette bemüht, […]
ein ausserordentliches Eigenthumsrecht zu erkünsteln (Reimarus, J.A.H. : Der Bücherverlag in Betrachtung der Schriftsteller, der
Buchhändler und des Publikums abermals erwogen. In: Deutsches Magazin. 1791-1800. 1791 , 1 , S. 383 – 414, hier S. 384). Die in den Aufklärungszeitschriften nachlesbaren Argumente für den Büchernachdruck machen deutlich, dass das Urheberrecht keine überzeitliche Setzung ist und dass manches, was damals scharfsinnig debattiert wurde, auch heute noch von Belang ist.
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kg (31. Juli 2002). Die Geburt des geistigen Eigentums. netbib. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rtu8