Genau. So sollte man das machen, wenn mal wieder lästige Gewinnmeldungen den Briefkasten verstopfen. Ich bin gespannt, ob der Fernsehratgeber da eine Antwort erhalten wird. Ich bin zwar der Meinung, es gäbe dazu ein Gerichtsurteil, auf deren Grundlage man das Geld einklagen könne – was wohl auch mehrere Leute getan haben – bin mir aber nicht sicher.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (22. Juli 2002). Der Gewinner schlägt zurück. netbib. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/rtqx
Ab und an habe ich doch ein gutes Gedächtnis, danke. Viel Spaß beim weiteren Schlagabtausch. 😉
Ad Astra
Ja, es gibt ein Urteil, nachzulesen hier. Problem: die Firmen lösen sich vor Anklage in ihre Bestandteile auf und sind nicht mehr greifbar. Oder wie bei mir: sie sitzen im Ausland.