Nicht nur in Dänemark ist etwas faul: Auch ein deutscher Newsdienst sieht sich mit einer gerichtlichen Klage einer Zeitung konfrontiert (heise). Und weil der BGH elektronische interne Pressespiegel im Faksimileformat für zulässig hielt, schäumen die Verleger: Wenn der Spruch Bestand haben sollte, müÃ?te man aus Markenrechtsgründen auf die Angabe des Titels der Zeitung verzichten – die hergebrachten Prinzipien der korrekten Quellenangabe gelten nix mehr, wenns ums gnadenlose Abkassieren geht (newsroom.de).
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kg (13. Juli 2002). Deep Linking. netbib. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rto3