Der Verlag an der Ruhr hat in zweiter Instanz vor dem Landgericht
Berlin gegen Time Warner gewonnen, die einstweilige
Verfügung ist zurückgewiesen worden.
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kg (6. Juli 2002). Harry Potter darf doch ins Schulbuch. netbib. Abgerufen am 18. April 2025 von https://doi.org/10.58079/rtm7