Harry Potter darf doch ins Schulbuch

Der Verlag an der Ruhr hat in zweiter Instanz vor dem Landgericht Berlin gegen Time Warner gewonnen, die einstweilige Verfügung ist zurückgewiesen worden.

Der Verlag an der Ruhr hat in zweiter Instanz vor dem Landgericht
Berlin gegen Time Warner gewonnen, die einstweilige
Verfügung ist zurückgewiesen worden.


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