Der Schockwellenreiter
hat Recht: Der Telepolis-Artikel
zur Linkhaftung ist für Nicht-Juristen schwere Kost.
Neben der Frage nach der Haftung stellt sich aber auch die
Frage, welche Links Benutzer auf Aufforderung ihres
Providers entfernen müssen. Beispiel: Die Universität X.
fordert den Historiker Y. auf, Links zu einem Kollegen zu
entfernen, der auf anderen als den verlinkten Seiten
Gedankengut verbreitet, das der Universität nicht gefällt.
Wird Y. zu Kreuze kriechen, weil er auf seine Uni-Homepage
nicht verzichten möchte?
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (6. Juli 2002). Linkhaftung. netbib. Abgerufen am 28. März 2025 von https://doi.org/10.58079/rtm6