Paradox: Intransparenz beim Bremischen Informationsfreiheitsgesetz
Mehr in ARCHIVALIA.
Der kurioese Bibliotheksbote worinnen zu finden sind allerley newe Zeitungen
Mehr in ARCHIVALIA.
Unterschreiben!
Schon länger her: Letzten Freitag, am 02. April, legten verschiedene Verbände (auch “Zivilgesellschaft” oder “soziale Bewegung” oder “Non-Governmental Organisations” genannt) dem Bundestag einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vor. Meldungen und Besprechungen kamen in heise.de, in der taz, in Telepolis und in anderen Medien. Ich fand es zuerst im Blog Metablocker.
Ein Dossier in ARCHIVALIA.
<![CDATA[Den Gegnern eines gesetzlich geregelten Bürgerrechts auf Akteneinsicht scheinen die Argumente auszugehen, berichtet Heise.]]>
Journalistenorganisationen fordern von Bundesregierung die zügige Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Die rot-grüne Bundesregierung sollte sich in der neuen Legislaturperiode endlich von der Praxis der Geheimniskrämerei verabschieden und den Zugang zu Behördenunterlagen erleichtern. Das fordern diverse Journalistenorganisationen (Pressemitteilung). [via I. Strauch, clara-Liste]
Der Wuppertaler Verein Tacheles hat erstritten, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre internen Arbeitsanweisungen, also z.B. Angaben, wieviel Wohnraum für Arbeitslose denn ausreichend sind, ins Internet stellen muss. Mehr bei Tacheles, bzw. im Lawblog.
Informationsfreiheitsgesetz gescheitertEin in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenes Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, wie es in schon in den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein existiert, wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben. Die BRD eine Bananenrepublik? Eine vorzügliche Seite von Aktivist Walter Keim (Norwegen) weist bestehende Informationsfreiheitsgesetze weltweit nach und dokumentiert die Diskussion.
Informationen des öffentlichen SektorsEine eingehende Exegese würde verdienen der in Telepolis kurz kommentierte Vorschlag der europäischen Kommission für eine Richtlinie (PDF) über die Verwertung und kommerzielle Nutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors. Leider werden Bibliotheken (wie Archive, Museen oder Rundfunkanstalten) vom Geltungsbereich ausgenommen. Der Kommerzialisierungspolitik der Bay. Staatsbibliothek hinsichtlich von Reproduktionsrechten kann also auf diese … „“ weiterlesen