Auch zur Frage der Widmung öffentlicher Einrichtungen lesenswert: das Gutachten (PDF) Wolfgang Heckers.
Bahnhöfe – öffentlicher Raum für alle?
Auch zur Frage der Widmung öffentlicher Einrichtungen lesenswert: das Gutachten (PDF) Wolfgang Heckers.
Der kurioese Bibliotheksbote worinnen zu finden sind allerley newe Zeitungen
Auch zur Frage der Widmung öffentlicher Einrichtungen lesenswert: das Gutachten (PDF) Wolfgang Heckers.
Auch zur Frage der Widmung öffentlicher Einrichtungen lesenswert: das Gutachten (PDF) Wolfgang Heckers.
Als der Freiherr von Knigge im Jahr 1792 seinen Beitrag “Ã?ber den Büchernachdruck” veröffentlichte, waren der Begriff des Geistigen Eigentums und die Figur des modernen Autors noch grundlegend umstritten. Ideen und Gedanken galten vielen Zeitgenossen als nicht eigentumsfähig. Auch Knigge vertrat den Standpunkt, dass Weisheit, Wahrheit und Witz Allgemeingüter wie das Meer oder die Luft … „Geschichte des Geistigen Eigentums“ weiterlesen
Als der Freiherr von Knigge im Jahr 1792 seinen Beitrag “Ã?ber den
Büchernachdruck” veröffentlichte, waren der Begriff des Geistigen
Eigentums und die Figur des modernen Autors noch grundlegend
umstritten.
Ideen und Gedanken galten vielen Zeitgenossen als nicht
eigentumsfähig.
Auch Knigge vertrat den Standpunkt, dass Weisheit, Wahrheit und
Witz
Allgemeingüter wie das Meer oder die Luft darstellen, beginnt der Essay von Jeanette Hofmann.
Die Freundesgabe für Alfred Büllesbach enthält als Online-Festschrift zahlreiche Beiträge/Volltexte zum Datenschutz- und Informationsrecht.
Die Freundesgabe für Alfred Büllesbach enthält als Online-Festschrift zahlreiche Beiträge/Volltexte zum Datenschutz- und Informationsrecht.
Die Verbände DBV, BDB und DGI haben eine gemeinsame Erklärung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Im Anhang dazu findet sich eine von Frau Dr. Beger verfaÃ?te Erklärung der EDBI-Rechtskommission als Reaktion auf ein Schreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Sachen Kopienversand.
Die Verbände DBV, BDB und DGI haben eine gemeinsame
Erklärung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Im Anhang dazu findet sich eine von Frau Dr. Beger verfaÃ?te Erklärung der EDBI-Rechtskommission als Reaktion auf ein Schreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Sachen Kopienversand.
Links zu US-Quellen zur Linkproblematik sind hier zu finden. Ein Klassiker aus Deutschland ist Bechtolds Link Controversy Page.
Links zu US-Quellen zur Linkproblematik sind hier zu finden. Ein Klassiker aus Deutschland ist Bechtolds Link Controversy Page.
Ã?ber die Seiten, wo nicht das drin ist, was draufsteht, handelt ein Aufsatz in JurPC: Holger Zetzsche: Das Ende der “Hier-nicht-Hinweise”?.
Ã?ber die Seiten, wo nicht das drin ist, was draufsteht, handelt ein Aufsatz in JurPC: Holger Zetzsche: Das Ende der “Hier-nicht-Hinweise”?.
Der schwedische Publizist Karl-Erik Tallmo arbeitet an einem Buch zur Geschichte des Urheberrechts und hat eine kleine Zitatesammlung sowie ein Faksimile des englischen Statute of Anne (1710) ins Netz gestellt.
Der schwedische Publizist Karl-Erik Tallmo arbeitet an einem Buch zur Geschichte des Urheberrechts und hat eine kleine Zitatesammlung sowie ein Faksimile des englischen Statute of Anne (1710) ins Netz gestellt.
Pünktlich, kurz nachdem sich das Sommerloch in allen Amtsstuben breit gemacht hat, schlägt sie jedes Jahr wieder zu – die Flut von Briefen, Faxen und E-Mails, in denen eine frohe Botschaft verkündet wird: Die GEZ muss Rundfunkgebühren zurückzahlen! Iris Speiser entlarvt in JurPC das Urteil des (nichtexistenten) OLG Augsburg als Ente.
Pünktlich, kurz nachdem sich das Sommerloch in allen Amtsstuben breit gemacht hat, schlägt sie jedes Jahr wieder zu – die Flut von Briefen, Faxen und E-Mails, in denen eine frohe Botschaft verkündet wird: Die GEZ muss Rundfunkgebühren zurückzahlen! Iris Speiser entlarvt in JurPC das Urteil des (nichtexistenten) OLG Augsburg als Ente. „Ente: GEZ Gebührenrückerstattung“ weiterlesen
Auch in Ã?sterreich muÃ? die EU-Richtlinie umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe des VÃ?B wurde dazu eingesetzt, die auch Materialien online bereithält.
Auch in Ã?sterreich muÃ? die EU-Richtlinie umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe des VÃ?B wurde dazu eingesetzt, die auch Materialien online bereithält.
Kampf dem Spam! Aber nicht mit dem Missbrauch des Urheberrechts, wie dies eine US-Firma Habeas praktizieren möchte (Heise-Meldung und mein Kommentar). In Deutschland schiebt dieser Geschäftsidee (hoffentlich) § 57 UrhG einen Riegel vor.
Kampf dem Spam! Aber nicht mit dem Missbrauch des Urheberrechts, wie dies eine US-Firma Habeas praktizieren möchte (Heise-Meldung und mein Kommentar). In Deutschland schiebt dieser Geschäftsidee (hoffentlich) § 57 UrhG einen Riegel vor.
Robert A. Barons Beitrag Reconstructing the Public Domain enthält am Ende eine nützliche Linkliste.
Robert A. Barons Beitrag Reconstructing the Public Domain enthält am Ende eine nützliche Linkliste.
Frau Dr. Beger hat zum Regierungsentwurf aus Sicht der Bibliotheken auf der Website des DBV Stellung bezogen.
Frau Dr. Beger hat zum Regierungsentwurf aus Sicht der Bibliotheken auf der Website des DBV Stellung bezogen.
sammelt das Weblog Don’t link to us. [via Joerg]
sammelt das Weblog Don’t link to us. [via Joerg]
Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ … „Shrinkwrap Licence“ weiterlesen
Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ breit, wie man sie bisher nur aus der Unterhaltungs- und Software-Industrie kannte?”
kg merkt hierzu an: In Deutschland gibt es den sog. Erschöpfungsgrundsatz, der solchen Geschäften weitgehend einen Riegel vorschiebt.
Für die Museen wird das Problem der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse drängend, wie man dem aktuellen Bulletin des Museumsbunds (mit Ã?berblicksinformation) entnimmt. Für die Bibliotheken gibt es schon von 1997 einen Artikel im BD dazu.
Für die Museen wird das Problem der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse drängend, wie man dem aktuellen Bulletin des Museumsbunds (mit Ã?berblicksinformation) entnimmt. Für die Bibliotheken gibt es schon von 1997 einen Artikel im BD dazu.