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Volkstümliche Rechtsirrtümer

Eine informative Seite, die über einen Haufen gängiger Irrtümer aufklärt. IANAL, darum kann ich mir keine Wertung erlauben, vielleicht für einige interessant: Wenn man den GEZ-Kontrolleur nicht hereinläÃ?t, kommt er mit einem HausdurchsuchungsbeschluÃ? wieder. Richtig ist: Das ist de jure zwar möglich, de facto praktisch ausgeschlossen. Es wird sich kaum ein Richter finden lassen, der … „Volkstümliche Rechtsirrtümer“ weiterlesen

Eine informative Seite, die über einen Haufen gängiger Irrtümer aufklärt. IANAL, darum kann ich mir keine Wertung erlauben, vielleicht für einige interessant:
Wenn man den GEZ-Kontrolleur nicht hereinläÃ?t, kommt er mit einem HausdurchsuchungsbeschluÃ? wieder.
Richtig ist: Das ist de jure zwar möglich, de facto praktisch ausgeschlossen. Es wird sich kaum ein Richter finden lassen, der den DurchsuchungsbeschluÃ? erlassen wird. Der Aufwand und die Kosten hierfür wären viel zu hoch. AFAIK sind noch keine Fälle einer “GEZ-Hausdurchsuchung” bekanntgeworden.

Was passieren kann, wenn eine Seite zu bekannt wird, sehe ich gerade beim Aufruf der Homepage von Bastian Voelker: ARCOR teilt mir mit: “Die Website, die Sie besuchen wollen hat den eingeräumten Leistungsumfang überschritten und ist vorübergehend nicht erreichbar” Zum Glück betrifft das wohl nur die Startseite, die anderen Seiten können erreicht werden, so z.B. auch der Workshop zur Erstellung eines juristischen Satzes. [via argh!]

Wett(er)kampfhähne

Immer wieder fetzen sich Deutscher Wetterdienst (Behörde) und Jörg Kachelmanns Firma. Inzwischen sind die privaten Wetteranbieter in Deutschland auch beim zuständigen Verkehrsministerium vorstellig geworden. Ihre Forderung: Erstens solle der DWD sämtliche deutschen Rohdaten freigeben, und zweitens sollten hoheitliche und kommerzielle Aufgaben der Behörde in Zukunft voneinander getrennt werden, berichtet Die ZEIT. Exzellente Hintergrundinformationen dazu bietet … „Wett(er)kampfhähne“ weiterlesen

Immer wieder fetzen sich Deutscher Wetterdienst (Behörde) und Jörg Kachelmanns Firma. Inzwischen sind die privaten Wetteranbieter in Deutschland auch beim zuständigen Verkehrsministerium vorstellig geworden. Ihre Forderung: Erstens solle der DWD sämtliche deutschen Rohdaten freigeben, und zweitens sollten hoheitliche und kommerzielle Aufgaben der Behörde in Zukunft voneinander getrennt werden, berichtet Die ZEIT. Exzellente Hintergrundinformationen dazu bietet die Onlinedokumentation einer Tagung über die Zugangsproblematik zu meteorologischen Daten. (Weitere Wetterlinks hier.)

Scheiss-t-online

ist als Domain geeignet, die Wertschätzung einer (allseits geschätzen …) Marke in unlauterer Weise zu beeinträchtigen, so das LG Düsseldoof.

ist als Domain geeignet, die Wertschätzung einer (allseits geschätzen …) Marke in unlauterer Weise zu beeinträchtigen, so das LG Düsseldoof.

Virtuelle Stadt Saarheim

Die Stadt Saarheim führt eine Stadtbibliothek im ehemaligen Dominikanerkloster hinter dem Dom St. Hildebold als unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Bibliothek ist nach § 1 der vom Stadtrat der Stadt Saarheim erlassenen Bibliothekssatzung die Förderung des Lesens und der Liebe zur Literatur in der Saarheimer Bevölkerung. Liebevoll entwerfen die Beispielfälle zum Staats- und … „Virtuelle Stadt Saarheim“ weiterlesen

Die Stadt Saarheim führt eine Stadtbibliothek im ehemaligen
Dominikanerkloster hinter dem Dom St. Hildebold als
unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der
Bibliothek ist nach § 1 der vom Stadtrat der Stadt Saarheim
erlassenen Bibliothekssatzung die Förderung des Lesens und der Liebe zur Literatur in der Saarheimer Bevölkerung.
Liebevoll entwerfen die Beispielfälle zum Staats- und Verwaltungsrecht das Bild einer fiktiven saarländischen Kommune. Im Fall Märchenstunde geht es um eine Erzählerin, die den Kindern Schauermärchen serviert und um die Rücknahme von Verwaltungsakten.

Outsourcing im Kulturbereich

Dieter Strauch zeigt rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung bei Archiven, Bibliotheken und Museen auf (PDF).

Dieter Strauch zeigt rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung bei Archiven, Bibliotheken und Museen auf (PDF).

Geschichte des Geistigen Eigentums

Als der Freiherr von Knigge im Jahr 1792 seinen Beitrag “Ã?ber den Büchernachdruck” veröffentlichte, waren der Begriff des Geistigen Eigentums und die Figur des modernen Autors noch grundlegend umstritten. Ideen und Gedanken galten vielen Zeitgenossen als nicht eigentumsfähig. Auch Knigge vertrat den Standpunkt, dass Weisheit, Wahrheit und Witz Allgemeingüter wie das Meer oder die Luft … „Geschichte des Geistigen Eigentums“ weiterlesen

Als der Freiherr von Knigge im Jahr 1792 seinen Beitrag “Ã?ber den
Büchernachdruck” veröffentlichte, waren der Begriff des Geistigen
Eigentums und die Figur des modernen Autors noch grundlegend
umstritten.
Ideen und Gedanken galten vielen Zeitgenossen als nicht
eigentumsfähig.
Auch Knigge vertrat den Standpunkt, dass Weisheit, Wahrheit und
Witz
Allgemeingüter wie das Meer oder die Luft darstellen
, beginnt der Essay von Jeanette Hofmann.

Informationsrecht

Die Freundesgabe für Alfred Büllesbach enthält als Online-Festschrift zahlreiche Beiträge/Volltexte zum Datenschutz- und Informationsrecht.

Die Freundesgabe für Alfred Büllesbach enthält als Online-Festschrift zahlreiche Beiträge/Volltexte zum Datenschutz- und Informationsrecht.

Bibliotheksverbände zum Urheberrecht

Die Verbände DBV, BDB und DGI haben eine gemeinsame Erklärung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Im Anhang dazu findet sich eine von Frau Dr. Beger verfaÃ?te Erklärung der EDBI-Rechtskommission als Reaktion auf ein Schreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Sachen Kopienversand.

Die Verbände DBV, BDB und DGI haben eine gemeinsame
Erklärung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft veröffentlicht. Im Anhang dazu findet sich eine von Frau Dr. Beger verfaÃ?te Erklärung der EDBI-Rechtskommission als Reaktion auf ein Schreiben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Sachen Kopienversand.

Deep Linking

Links zu US-Quellen zur Linkproblematik sind hier zu finden. Ein Klassiker aus Deutschland ist Bechtolds Link Controversy Page.

Links zu US-Quellen zur Linkproblematik sind hier zu finden. Ein Klassiker aus Deutschland ist Bechtolds Link Controversy Page.

Domain-Grabbing

Ã?ber die Seiten, wo nicht das drin ist, was draufsteht, handelt ein Aufsatz in JurPC: Holger Zetzsche: Das Ende der “Hier-nicht-Hinweise”?.

Ã?ber die Seiten, wo nicht das drin ist, was draufsteht, handelt ein Aufsatz in JurPC: Holger Zetzsche: Das Ende der “Hier-nicht-Hinweise”?.

History of Copyright

Der schwedische Publizist Karl-Erik Tallmo arbeitet an einem Buch zur Geschichte des Urheberrechts und hat eine kleine Zitatesammlung sowie ein Faksimile des englischen Statute of Anne (1710) ins Netz gestellt.

Der schwedische Publizist Karl-Erik Tallmo arbeitet an einem Buch zur Geschichte des Urheberrechts und hat eine kleine Zitatesammlung sowie ein Faksimile des englischen Statute of Anne (1710) ins Netz gestellt.

Ente: GEZ Gebührenrückerstattung

Pünktlich, kurz nachdem sich das Sommerloch in allen Amtsstuben breit gemacht hat, schlägt sie jedes Jahr wieder zu – die Flut von Briefen, Faxen und E-Mails, in denen eine frohe Botschaft verkündet wird: Die GEZ muss Rundfunkgebühren zurückzahlen! Iris Speiser entlarvt in JurPC das Urteil des (nichtexistenten) OLG Augsburg als Ente.

Pünktlich, kurz nachdem sich das Sommerloch in allen Amtsstuben breit gemacht hat, schlägt sie jedes Jahr wieder zu – die Flut von Briefen, Faxen und E-Mails, in denen eine frohe Botschaft verkündet wird: Die GEZ muss Rundfunkgebühren zurückzahlen! Iris Speiser entlarvt in JurPC das Urteil des (nichtexistenten) OLG Augsburg als Ente. „Ente: GEZ Gebührenrückerstattung“ weiterlesen

Elektronisches Urheberrecht

Auch in Ã?sterreich muÃ? die EU-Richtlinie umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe des VÃ?B wurde dazu eingesetzt, die auch Materialien online bereithält.

Auch in Ã?sterreich muÃ? die EU-Richtlinie umgesetzt werden, eine Arbeitsgruppe des VÃ?B wurde dazu eingesetzt, die auch Materialien online bereithält.

Unwesentliches Beiwerk

Kampf dem Spam! Aber nicht mit dem Missbrauch des Urheberrechts, wie dies eine US-Firma Habeas praktizieren möchte (Heise-Meldung und mein Kommentar). In Deutschland schiebt dieser Geschäftsidee (hoffentlich) § 57 UrhG einen Riegel vor.

Kampf dem Spam! Aber nicht mit dem Missbrauch des Urheberrechts, wie dies eine US-Firma Habeas praktizieren möchte (Heise-Meldung und mein Kommentar). In Deutschland schiebt dieser Geschäftsidee (hoffentlich) § 57 UrhG einen Riegel vor.