Bei einem Fernabsatzgeschäft im Internet genügt der Unternehmer seiner Verpflichtung zur klaren und
unmissverständlichen Angabe seiner Identität und Anschrift nicht, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link “Kontakt” zu erreichen und dort unter der Ã?berschrift “Impressum” angeführt sind, so das OLG Karlsruhe via JurPC.
Immer wieder Impressum
Bei einem Fernabsatzgeschäft im Internet genügt der Unternehmer seiner Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen Angabe seiner Identität und Anschrift nicht, wenn diese Informationen für den Verbraucher nur über einen Link “Kontakt” zu erreichen und dort unter der Ã?berschrift “Impressum” angeführt sind, so das OLG Karlsruhe via JurPC.