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CD-ROM nur bis 17 Uhr nutzbar

In der UB Freiburg stehen in den Lesesälen keine Geräte mit CD-ROM-Laufwerk mehr zur Verfügung. Man muss sich, wenn man die CD-ROM nicht ausleihen kann oder darf, an die Information wenden, die dann an das Medienzentrum (außerhalb des Sicherheitsbereichs) verweist, das aber nur bis 17 Uhr geöffnet hat! Zum Vergleich: Der Sonderlesesaal für Handschriften ist bis 18 Uhr zugänglich. Wie man sich im KVK unschwer überzeugen kann, erscheinen jährlich viele hunderte Bücher mit CD-ROM-Beilage oder als CD-ROM. Das Verfahren der UB Freiburg ist ein Unding!

Ein externes CD DVD Laufwerk gibt es z.B. für 17 Euro …

“Diese Nachricht konnte Ihnen nicht zugestellt werden”

“Bitte teilen Sie uns Ihre gültige Mailadresse mit”. Das war ein handschriftlicher Vermerk auf einer per Hauspost zugestellten Erinnerung an eine Buchrückgabe. Bei persönlicher Nachfrage in der Hochschulbibliothek (Säumnisgebühren können bar nur bis zum Kassenschluss um 16:30 Uhr beglichen werden) stellte sich heraus: Etwa 140 andere Gmailadressen hatten das gleiche Problem. Aufgrund eines (mutmaßlich) temporären Ausfalls eines der führenden Mailprovider Nutzer aufzufordern, eine gültige Mailadresse mitzuteilen, sagt einiges über die Informationskompetenz aus …

In den meisten Handschriftenlesesälen größerer Bibliotheken dürfte noch Fotografierverbot herrschen, oder?

Eine schnelle Recherche in Archivalia offenbart: die Mehrheit der deutschen Staatsarchive ist beim Selbst-Fotografieren liberaler als die Handschriftenabteilungen größerer deutscher Altbestandsbibliotheken. Wer nennt weitere Gegenbeispiele?

Fragwürdige Veröffentlichung zu Internetmythen

https://blog.digithek.ch/internetmythen/ weist unkritisch auf

https://www.internetmythen.de/

Nehmen wir uns “Mythos #48: Informationen wollen frei sein” vor:

“Mythos: Informationen neigen von Natur dazu, sich zu verbreiten. Sie sollten kostenlos und frei zugänglich sein. Renommierte Wissenschaftler treten für den freien Zugang ein, und Kritiker geistigen Eigentums und Befürworter kostenloser Informationen nehmen diese Forderung sogar als Rechtfertigung für Hacking. […] Stimmt also nicht! Nützliche Daten sind selten kostenlos, und zwar weder im Sinn von finanziellen Kosten noch im Sinn eines einfachen rechtmäßigen Zugangs.”

Diese Diffamierung von Open Access durch einen Medienwissenschaftler ist schon darstellerisch daneben, denn Satz 2 ist eine Beschreibung und gehört nicht zum Mythos. Von seriösen aktuellen Fachpublikationen sind etwa schon ein Viertel oder Fünftel Open Access, von den unzähligen Retrodigitalisaten einmal ganz abgesehen. Das ist einfach nur dumm, aber der Link wird durchgereicht, ohne dass irgend jemand auf die Idee kommt, genauer hinzuschauen.

Mehr Remote Access für Bürger*innen!

Remote Access bedeutet den Zugriff von zuhause via Internet auf nicht Open Access zur Verfügung stehende Fachinformationen, seien es Elektronische Zeitschriften (EZB) oder Datenbanken (DBIS). Fast immer geht es um den Zugang von Studierenden und Uni-Mitarbeiter*innen, der mittels Login mit Passwort oder VPN realisiert wird. In Archivalia standen dagegen bei den vielen Beiträgen über Remote Access die Möglichkeiten der Bürger*innen, legal solchen Zugang zu erhalten, im Mittelpunkt. Aus Anlass der Open-Access-Woche 2019 wurden die bisherigen Einträge zum Thema zusammengefasst. Zitat:

Bei meinen Lehrveranstaltungen sind die Studierenden immer dankbar, wenn ich sie über Möglichkeiten, mit Bibliotheksausweisen Datenbanken und andere Ressourcen nach dem Ende des Studiums zu nutzen – denn sonst tut das anscheinend niemand. Bei Bibliothekseinführungen wird das Problem, dass die von der Universität finanzierten lizenzierten Datenbanken nach Ende des Studiums nur noch vor Ort für Präsenznutzer zur Verfügung stehen, einfach ausgeblendet. Als ich einer Bibliothekarin (bayerische Universitätsbibliothek) vorschlug, bei Informationsveranstaltungen auf den kostenlosen Ausweis der bequem erreichbaren großen Staatsbibliothek, über den ein opulentes Datenbankmenü von zuhause aus zugänglich ist, hinzuweisen, berichtete sie von Widerständen im Kollegenkreis. Man wolle ja nicht die Konkurrenz unterstützen. Eine Website (außer Archivalia), die Bürgerinnen und Bürger nicht nur über die Remote-Access-Möglichkeiten der eigenen Bibliothek unterrichtet, gibt es noch nicht. Weder wissenschaftliche noch öffentliche Bibliotheken sehen solche Informationen als ihre Aufgabe an, von Akteuren der Zivilgesellschaft ganz zu schweigen.

Bibliothekar*innen sollten in Open-Access-Zeitschriften publizieren!

Via
https://archivalia.hypotheses.org/102719