Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ … „Shrinkwrap Licence“ weiterlesen
Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ breit, wie man sie bisher nur aus der Unterhaltungs- und Software-Industrie kannte?”
kg merkt hierzu an: In Deutschland gibt es den sog. Erschöpfungsgrundsatz, der solchen Geschäften weitgehend einen Riegel vorschiebt.