Mündlich wurde mir schon mitgeteilt, dass der Senat kurz vor Ende der Legislaturperiode das Berliner Bibliotheksgesetz beschlossen habe, nur schriftlich ist so gut wie nichts dazu erschienen – die Wahl und ihre Ergebnisse übertönen wohl alles. Nur auf den Seiten der SPD-Fraktion ist etwas dazu zu lesen.
Offensichtlich wurde aber nichts grundsätzlich noch geändert, so dass wohl der Inhalt des taz-Artikels, der vorher erschien, in etwa zutreffend sein dürfte. Und es gibt noch eine Senats-Seite, die die Stellungnahmen zum Gesetz abbildet.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (30. September 2026). Bibliotheksgesetz für Berlin. netbib. Abgerufen am 16. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/16vb7
Ein Gedanke zu „Bibliotheksgesetz für Berlin“