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Onleihe – einfach nur ätzend (15)

Markus Beckedahl übt im Interview (Video) deutliche Kritik an DRM und an der Onleihe. Er stellt dar, dass bei der Onleihe Nicht-Windowsnutzer ausgeschlossen werden und dass die Bibliotheken die Bücher nicht kaufen, sondern nur befristet auf Lizenzbasis erwerben. Er fordert daher einen diskrimierungsfreien und nachhaltigen Zugang zu den Medien. Via Text & Blog. OpenEdition schlägt … „Onleihe – einfach nur ätzend (15)“ weiterlesen

Markus Beckedahl übt im Interview (Video) deutliche Kritik an DRM und an der Onleihe. Er stellt dar, dass bei der Onleihe Nicht-Windowsnutzer ausgeschlossen werden und dass die Bibliotheken die Bücher nicht kaufen, sondern nur befristet auf Lizenzbasis erwerben. Er fordert daher einen diskrimierungsfreien und nachhaltigen Zugang zu den Medien. Via Text & Blog.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (20. Januar 2008). Onleihe – einfach nur ätzend (15). netbib. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s573


0 Gedanken zu „Onleihe – einfach nur ätzend (15)“

  1. Sehr geehrter till,

    vielen Dank für Ihren Beitrag und den Hinweis. Sie haben natürlich mit Ihrer Aussage völlig recht und ich entschuldige mich für meine sprachliche Unschärfe an dieser Stelle: Selbstverständlich verbietet das bestehende Rechtssystem nicht, Inhalte zeitlich unbefristet und völlig frei zu verbreiten.

    Allerdings sprechen Sie einen wichtigen Konflikt in der ganzen DRM-Diskussion an, der häufig ignoriert wird: Das Recht auf Informationsfreiheit von Allen kann in einem Gegensatz zum „Eigentumsrecht“ des Urhebers stehen – und im Gegensatz zu seinem Recht auf Selbstbestimmung.
    Natürlich kann man immer argumentieren, dass ein Urheber viel mehr verdienen würde, wenn er völlig auf DRM verzichten würde und seine Inhalte auf Open Access Portalen veröffentlicht. Ob das für Henning Mankell oder Frank Goosen zutreffen würde, wage ich zu bezweifeln. Aber das ist hier nicht der Punkt – die Frage ist eine andere:

    Möchte eine Gesellschaft Urheber „enteignen“ und Ihnen das Wahlrecht nehmen, ob sie ihre Inhalte DRM schützen wollen?

    Ich weiß nicht, ob Sie selber Urheber sind, der von seinen Inhalten leben muss und vielleicht sogar eine Familie davon ernähren muss. Es gibt mehr Menschen als man meint, die von ihrer geistigen Leistung leben (auch wenn es natürlich im wissenschaftlichen Betrieb eine andere Form der Honorierung von Inhalten gibt).
    Würden Sie es wollen, dass man Ihnen als Urheber die Wahlfreiheit nimmt, WIE Sie die Ergebnisse Ihrer geistigen Arbeit vermarkten dürfen?

    Wie sollte so ein System aussehen, in dem alle Titel gemeinfrei sind? Würde man jedem Autor aus einer „Kultur-Flatrate“ einen bestimmten Betrag zukommen lassen? Nach welchem Schlüssel? Nach geschriebenen Seiten? Nach gelesenen Seiten? Was würde eine J.K. Rowling für ihre 7 Bände Harry Potter bekommen? Würden alle Inhalte, die heute in die Welt sind auch in so einem System zustande kommen? Auch wenn Franz Kafka vermutlich in so einem System keine Seite weniger geschrieben hätte, so ist es zumindest fraglich, ob das oben genannte Buch „Debian GNU / Linux“ ohne eine verlässliche Honorierung für den Autor zustande gekommen wäre.

    Wie gesagt, ich argumentiere mit meinen Ausführungen nicht, dass man ohne DRM als Urheber kein Geld verdienen kann – dafür gibt es genügend Beispiele, dass dem nicht so ist. Ich rede hier allerdings der Wahlfreiheit des Urhebers sehr wohl das Wort! Kein Autor ist gezwungen mit einem Verlag zusammenzuarbeiten, sondern für 10 Euro kann er sich heute eine Webseite für ein Jahr mieten und dort seine Inhalte der Allgemeinheit anbieten. Und über Werbung hat er durchaus die Möglichkeit einer alternativen Entlohnung für seine geistige Leistung.

    Eine Gesellschaft muss einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Rechten der Vielen (auf Informationsfreiheit) und dem (Eigentums-)Recht des Einzelnen finden, selbst wenn Sie mich an dieser Stelle für mein kapitalistisch geprägtes Weltbild schelten mögen. Eine wichtige Form solche Kompromisse zu artikulieren ist das Rechtssystem – es ist nicht von einer höheren Macht gegeben. Ein Kompromiss in dieser Angelegenheit den es in Deutschland gibt, ist das Recht auf Privatkopien oder auch die urheberrechtlichen Privilegien der Bibliotheken.

    Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen meine „Unschärfe“ im ersten Beitrag kompensieren konnte und Sie mit meinen Ideen und Gedanken etwas anfangen können. Ich freue mich auf Ihre Meinung zu dem Gesagten. Und natürlich auch auf die von Herrn Dr. Graf, dem wir ja die Debatte an dieser Stelle verdanken dürfen.

    Mit freundlichem Gruß

    Holger Behrens
    Geschäftsführer DiViBib GmbH

  2. Sehr geehrter Herr Marahrens,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Grund, warum wir dieses Feature noch nicht in voller Offenheit kommunizieren ist, dass es noch keine umfassende Unterstützung für Linux gibt – dies leider derzeit noch in zweierlei Hinsicht:
    1. Nur etwas 70 – 80% der E-Books können von Linux- und Mac-User genutzt werden
    2. Nicht alle Linux-Derivate werden derzeit unterstützt
    Der von Ihnen genannte Titel „Debian GNU / Linux“ kann zwar grundsätzlich auch von Linux-Nutzern genutzt werden, aber derzeit unterstützen wir und Adobe hier nur die folgenden Linux-Derivate:

    Red Hat Fedora Core 5 und 6
    Suse SLED 10
    Slackware

    Nötig ist der Adobe Reader für Linux ab Version 7.0.9.

    Debian und Debian-basierte Systeme (Ubuntu, etc.) funktionieren, bei diesem Titel in der Tat ironischerweise, noch nicht. Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit Adobe hart daran, dass wir die E-Book-Inhalte auch noch in Debian-basierten Systemen zum Laufen bringen.

    Und auch bei den Audio- und Video-Inhalten entwickeln wir derzeit an verschiedenen Lösungen, um auch Mac- und Linux-Nutzern die Inhalte zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als relativ kleines Unternehmen nicht alle technischen Herausforderungen sofort und gleichzeitig lösen können – aber dies geht letztlich ja auch großen Unternehmen nicht anders. Und unser IT-Leiter hat mir ausdrücklich verboten, dass ich für diese Features schon jetzt ausdrückliche Termine nenne, weil wir hier noch auf die Mithilfe von anderen Partnern angewiesen sind… 😉

    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Auskunft weiterhelfen konnte, selbst wenn diese nicht das von Ihnen angestrebte Ergebnis bringt.

    Mit freundlichem Gruß

    Holger Behrens
    Geschäftsführer DiViBib GmbH

  3. Die Aussage “allerdings ist nun mal zeitlich befristete AUSLEIHE von Inhalten durch Bibiotheken ohne DRM im gegebenen Rechtssystem nicht machbar” halte ich für irreführend. Selbstverständlich sprechen keinerlei rechtliche Beschränkungen gegen die freie Verbreitung von “Inhalten” (gemeint sind wohl Werke im Sinne des Urheberrechts), wenn der Urheber das so wünscht (und eine entsprechende Lizenz für seine Werke wählt). Open Access steht nicht im Widerspruch zum gegebenen Rechtssystem.
    Es ist doch vielmehr so, dass manchen mit dem (aus Zeiten vor der Informationsgesellschaft stammende) etablierten Vertriebssystem für “Inhalte” keine Weitergabe ohne DRM machbar scheint (weil es letztendlich auf einer künstlichen Verknappung des Zugangs zu Inhalten beruht). Das liegt aber eben an jenem Vertriebssystem, das von der Vertriebsindustrie gestaltet wird, und nicht an äußeren (womöglich von höheren Mächten gegebenen) Einflüssen wie dem Rechtssystem.
    Nur wenn man sich auf dieses Vertriebssystem einlässt, lässt auch das Rechtssystem wenig Spielraum, auch weil das Rechtssystem ja ganz gut an dieses Vertriebssystem angepasst wurde/wird. Alternativen sind dennoch möglich.

  4. Sehr geehrter Herr Behrens,

    zu einem Ihrer Punkte hätte ich eine Nachfrage:
    “So sind ja schon heute viele der Onleihe-E-Books auch für Mac und Linux verfügbar und wir hätten ihm auf Nachfrage auch etwas mehr über unsere Anstrengungen erzählen können, alle Onleihe- Inhalte plattformübergreifend anzubieten.”

    Können Sie Beispiele nennen, welche e-Books auch unter Linux lauffähig sind? Ich als Linux-Nutzer habe einen Blitztest durchgeführt und mir bei den Bücherhallen Hamburg das Buch “Debian GNU / Linux” ausgeliehen. Ironischerweise lässt sich gerade dieses Buch offensichtlich nicht unter Linux lesen. Der erste Versuch scheiterte, weil mein Acrobat Reader noch aus der Version 7 stammte. Aber das ließ sich noch recht einfach mit einem Update beheben. Nur weigert sich Version 8 bei mir auch, den Inhalt anzuzeigen. Anfangs werde ich informiert, dass ich eine Verbindung zu bibliothek-digital.de akzeptieren müsste, um dem Adobe LifeCycle Server die Policy-Öberprüfung zu ermöglichen. Aber selbst wenn ich dies ordnungsgemäß akzeptiere, bekomme ich den Inhalt nicht zu sehen, das AdobeReader-Fenster bleibt leer. Bis ich versuche, es zu schließen. Dann teilt es mir mit, dass das Programm abgestürzt ist.
    Werden noch andere Komponenten außer dem AdobeReader benötigt, damit sich das Buch anzeigen lässt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Oliver Marahrens

  5. Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

    herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf das Interview mit Herrn Markus Beckedahl vom Bündnis 90/Die Grünen, der ja ein wichtiger Verfechter von freier Meinungsäußerung ist. Es ehrt uns, dass sowohl 3Sat, als auch Herr Beckedahl den Service Onleihe kennen und Herr Beckedahl die Onleihe auch grundsätzlich begrüßt und für eine gute Idee hält.

    Im Sinne der freien Meinungsäußerung ist dieses Interview natürlich zu begrüßen – leider bedeutet dieses wichtige Prinzip immer auch, dass jeder uninformiert falsche Dinge in die Welt setzen kann. So spricht hier Herr Beckedahl zwar ÖBER uns, aber hat es bis jetzt noch nicht nötig gehalten, MIT uns zu reden. Hätte er sich diese Mühe gemacht, hätten wir ihm ein paar grob falsche Aussagen ersparen können. Es ist schade, dass ein ambitionierter junger Mann, der sich als Experte für digitale Medien versteht, Fakten nicht ordentlich recherchiert:

    So sind ja schon heute viele der Onleihe-E-Books auch für Mac und Linux verfügbar und wir hätten ihm auf Nachfrage auch etwas mehr über unsere Anstrengungen erzählen können, alle Onleihe- Inhalte plattformübergreifend anzubieten.
    Und auch seine Darstellung, dass die Inhalte von den Bibliotheken nur „geliehen“ werden, ist grob falsch (woher soll er es aber auch besser wissen, weil er ja nie mit uns gesprochen hat).
    Aber auch in anderen Bereichen ist er nicht wirklich gut über die Fakten informiert: seine Aussage, dass Apple bei iTunes mehr als die Hälfte der Erträge für seine „DRM-Inftrastruktur“ bekommt, ist ebenfalls grob falsch (siehe unten im PS). Ich hoffe, dass diese ganzen sachlichen Fehler dieses grundsätzlich sympathischen, wohlwollenden „Experten“ einfach auf Unkenntnis beruhen und keine Methode haben.

    Aber im Prinzip wollen wir ja das Gleiche wie Herr Beckedahl und ich werde ich werde ihn einmal kurzfristig kontaktieren, um in das Gespräch MIT ihm zu treten. Und mit einigen Ansichten von Herr Beckedahl stimmen wir ja durchaus überein – allerdings ist nun mal zeitlich befristete AUSLEIHE von Inhalten durch Bibliotheken ohne DRM im gegebenen Rechtssystem nicht machbar, selbst wenn jetzt für den MusikVERKAUF sich Systeme ohne DRM durchsetzen. Eine denkbare Alternative wäre „höchstens“ die „Pauschalvergütung“, auch „Kultur-Flatrate“ genannt, aber die Onleihe muss sich nun mal im geltenden Rechtesystem bewegen. Dieses Rechtssystem, sehr geehrter Herr Dr. Graf, können Sie natürlich kritisieren und dadurch vielleicht auch dazu beitragen, dass sich dieses verändert.

    Mit freundlichem Gruß

    Holger Behrens
    Geschäftsführer DiViBib GmbH

    PS: Hier noch ein paar Fakten zur Umsatzverteilung zwischen Apple und den Musik-Verlagen bei iTunes (http://www.ipodbuch.de/bonusmaterial/iTunesStore-fuer-Musiker.pdf, Seite 17 ff.):

    Der iTunes Store muss wie auch alle anderen Internet-Musikplattformen die GEMA-Gebühr direkt abführen. Hinzu kommt das Payment, die Betriebskosten des iTunes Store und die Mehrwertsteuer auf die Musik. […] Werfen wir noch einmal einen detaillierten Blick auf die Kostenaufteilung der 99 Cent. Bei Bezahlung per Kreditkarte dürften Unternehmen wie Visa oder Master-Card in etwa 2 Cent von den 99 Cent einbehalten. […]. Die GEMA-Gebühren betragen 2007, wie weiter oben bereits beschrieben, 17,5 Cent pro Titel bei einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten. Damit allein schon erhält Apple – vorausgesetzt, es gibt keine Sondervereinbarung
    mit der GEMA – nur noch 65,7 Cent pro verkauftem Titel erhalten. Die an VUT- und IFPI-Mitglieder ausgeschütteten 72 Cent Künstler-/Labelanteil bedeuten damit im Jahr 2007 einen Verlust von 8,3 Cent pro Titel für den iTunes Store! “

    PPS: Ich bin nicht der Meinung, dass Apple dieses Preismodell aus Altruismus betreibt, aber zumindest sollte man die Fakten kennen, wenn man darüber im Fernsehen spricht.

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