Aktionsbündnis Kopiervergütung zur Reform der Urheberrechtsvergütung

Das “Aktionsbündnis Kopiervergütung” stösst sich an der geplanten Deckelung der Pauschalabgabe auf kopierfähige Geräte, aber auch daran, dass zukünftig Geräte, welche nur im geringen Umfang für Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material geeignet sind, unter eine Bagatellklausel fallen. Mehr dazu bei Heise. Meine Meinung dazu: Urheberrechtsabgaben sind m.E. ja durchaus ein guter Weg, um Urhebern eine … „Aktionsbündnis Kopiervergütung zur Reform der Urheberrechtsvergütung“ weiterlesen

Das “Aktionsbündnis Kopiervergütung” stösst sich an der geplanten Deckelung der Pauschalabgabe auf kopierfähige Geräte, aber auch daran, dass zukünftig Geräte, welche nur im geringen Umfang für Privatkopien von urheberrechtlich geschütztem Material geeignet sind, unter eine Bagatellklausel fallen. Mehr dazu bei Heise.

Meine Meinung dazu:
Urheberrechtsabgaben sind m.E. ja durchaus ein guter Weg, um Urhebern eine gewisse Vergütung/Entschädigung zukommen zu lassen. Allerdings halte ich es für absoluten Schwachsinn, z.B. für einen Scanner für den Heimgebrauch, der für eine DIN-A4-Seite fast eine Minute benötigt, eine Abgabe zu verlangen! Als ob man damit ganze Bücher kopiert! Polemisch ausgedrückt: Wann kommt die Geräteabgabe auf Kugelschreiber und Papier? Muss man für Bleistifte mehr oder weniger Abgaben zahlen als für Füller? Womit schreibt man schneller?



Diesen Blogbeitrag zitieren
Flusskiesel (2006, 24. Oktober). Aktionsbündnis Kopiervergütung zur Reform der Urheberrechtsvergütung. netbib. Abgerufen am 18. April 2024, von https://doi.org/10.58079/s3yp

Ein Gedanke zu „Aktionsbündnis Kopiervergütung zur Reform der Urheberrechtsvergütung“

  1. Wozu der Umstand? Einfach Urheberabgaben aufs Gehirn erheben, gleich in der Säuglingsstation. Schließlich werden in den Neuronen Kopien von zahllosen urheberrechtlich geschützten Werken abgelegt. Allerdings wird dabei wohl kein wirksamer Kopierschutz umgangen.
    Im Ernst: es ist wohl schwierig, eine Grenze zu ziehen, ab welcher Verarbeitungsgeschwindigkeit ein Gerät in nennenwswertem Umfang Kopien anfertigt. Allerdings muss sich die Industrie entscheiden, ob sie Einzelvergügutung per DRM möchte, oder Geräte- (und Rohling-)Abgaben.
    Die Kombination bedeutet doppeltes Abkassieren und führt nicht unbedingt zu einem gesteigerten Unrechtsbewusstsein bei den Endkunden.

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