Sehen wir mal vom Debakel mit dem Initialen SS und der braunen Farbe bei den Promofotas ab ist der neulich von Microsoft vorgestellte Zune-Player ja in der Lage, Songs zu sharen. Allerdings nur 3 Tage und innerhalb von diesen 3 Tagen wiederum nur drei Mal. Danach wird man höflichst gebeten den Song doch zu kaufen. Das wäre ja soweit auch in Ordnung allerdings trifft der Zune-Player offenbar keinen Unterschied zwischen Songs, die im Shop zu kaufen sind und Songs, die unter einer CC-Lizenz stehen. Berichtet das vernetzt-Blog. Damit würde MS gegen die CC-Lizenz verstoÃ?en:
What happens if someone tries to protect a CC-licensed work with digital rights management (DRM) tools?
If a person uses DRM tools to restrict any of the rights granted in the license, that person violates the license.
So stehts in den FAQ von Creative Commons. Ich sehe da am Horizont schon etliche Klagen von den sogenannten “Hobby-Musikern” aufziehen. Wenn das auch für Videos gilt, dann könnte zumindest Pearl Jam klagen, hatte die Band doch in diesem Jahr für kurze Zeit ein Video unter einer CC-Lizenz zum Downloaden freigegeben…
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Plieninger (16. September 2006). Zune verletzt CC-Lizenzen. netbib. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s3rc
Hmm – dennoch – MS könnte laut BoingBoing das Ganze recht einfach rausfiltern: “CC licenses are machine-readable and could, theoretically, be detected by Microsoft, if they cared enough about copyright to ensure that they were adhering to the license policies set out by creators.”
http://www.boingboing.net/2006/09/15/microsoft_zune_will_.html
Nö, sehe ich eigentlich nicht so. Da MSFT den Kram nicht veröffentlicht, müssen die das auch nicht prüfen. Der Nutzer des Zune ist möglicherweise derjenige, der hier die Lizenz verletzt, sobald er den Song auf das verdongelte Gerät zieht. Denke ich aber auch eher weniger, so weit man nur das deutsche Recht anguckt, schließlich sehe ich nicht, wer nun gegen den Nutzer einen Anspruch geltend machen könnte. Schließlich gibt es ja keine Selbstverpflichtung zur Republikation in den CC-Lizenzen.