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Copyfraud bleibt Copyfraud

Es ist ja nett, dass die Berlin-Brandenburgische Akademiebibliothek ihre Digitalisate unter eine CC-Lizenz gestellt hat: “Hinweis zur Nutzung dieses Web-Angebots: Die hier digitalisierten Akademieschriften können gemäÃ? der Creative Commons Lizenz (Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland) genutzt werden.” Der Ausschluss der kommerziellen Nutzung ist NICHT mit der Berliner Erklärung für Open Access, der die Akademie … „Copyfraud bleibt Copyfraud“ weiterlesen

Es ist ja nett, dass die Berlin-Brandenburgische Akademiebibliothek ihre Digitalisate unter eine CC-Lizenz gestellt hat: “Hinweis zur Nutzung dieses Web-Angebots: Die hier digitalisierten Akademieschriften können gemäÃ? der Creative Commons Lizenz (Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland) genutzt werden.” Der Ausschluss der kommerziellen Nutzung ist NICHT mit der Berliner Erklärung für Open Access, der die Akademie beigetreten ist, vereinbar. Im übrigen kann man nur Rechte unter CC stellen, die man hat. Durch das Digitalisieren alter Bücher entsteht kein neues Schutzrecht nach § 72 UrhG, auch wenn ein unveröffentlichtes bibliotheksrechtliches Gutachten das Gegenteil besagen mag.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (28. Juli 2006). Copyfraud bleibt Copyfraud. netbib. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/s3hp


2 Gedanken zu „Copyfraud bleibt Copyfraud“

  1. Nein, das ist nicht richtig. Ein Diebstahl (hier: an der Public Domain) wird nicht dadurch besser, dass er kein Raub ist.

Kommentare sind geschlossen.