Drucker sind nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz abgabenpflichtig, so das OLG Stuttart. Nun fehlt nocht die Urheberrechtsabgabe auf Bleistifte und Hirnwindungen (damit kann man auch Kopien machen!). Aber von der letztgenannten Abgabe dĂŒrfte manch deutscher Jurist befreit werden … đ
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JĂŒrgen Plieninger (13. Mai 2005). Urteil zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker. netbib. Abgerufen am 4. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s1n1