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Kataloganreicherung beim BGH

Handakte meldet, die Inhalte des Neuerscheinungsdienstes PLATONS Fachliteratür würden in den Katalog der BGH-Bibliothek eingebunden. Da weder eine Quelle noch ein konkretes Recherchebeispiel angegeben wird, ist diese Mitteilung vorerst nicht als seriös zu betrachten. OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:kg (6. Dezember 2004). Kataloganreicherung beim BGH. netbib. Abgerufen am 3. Oktober … „Kataloganreicherung beim BGH“ weiterlesen

Handakte meldet, die Inhalte des Neuerscheinungsdienstes PLATONS Fachliteratür würden in den Katalog der BGH-Bibliothek eingebunden. Da weder eine Quelle noch ein konkretes Recherchebeispiel angegeben wird, ist diese Mitteilung vorerst nicht als seriös zu betrachten.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
kg (6. Dezember 2004). Kataloganreicherung beim BGH. netbib. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/s0gs


6 Gedanken zu „Kataloganreicherung beim BGH“

  1. “\über 6 Monate später…\” Sie überschätzen vielleicht einfach die Bedeutung dieses Forums 😉 Ich bin erst heute und per Zufall über diese Diskussion gestolpert.

    Weitere Recherchebeispiele haben Sie ausweislich Ihres zweiten Satzes scheinbar selbst gefunden, womit sich eine Antwort auf Ihre in Klammern geäußerte Polemik aus dem ersten Satz erübrigt hat.

    Wenn ich Ihren ursprünglichen Beitrag richtig verstehe, wollten Sie mit dem Hinweis auf fehlende Quelle und Öberprüfbarkeit die Qualität der journalistischen Arbeit von Herrn Langenhan (Handakte) kritisieren. Sie haben Ihre journalistische Sorgfaltspflicht m.E. jedoch selbst ein wenig vernachlässigt, wenn Sie eine Mitteilung unseres Unternehmens ohne Öberprüfung öffentlich als unseriös bezeichnen. Finden Sie nicht?

    Öberhaupt habe ich den Eindruck, daß es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern um eine Kritik an dem Portal Handakte!? Wenn dem so wäre, würde ich mich freuen, wenn Sie uns aus diesem Streit heraushalten könnten.

    Beste Grüße,

    Thomas von Göler

  2. RL zitiert am 8. Dzezember 2004 aus einer eMail, die unsere Pressemeldung begleitet. Darin kündigen wir eine Zusammenarbeit mit der Bibliothek des BGH an.
    Daß zum Zeitpunkt der Ankündigung einer künftigen Zusammenarbeit noch kein Ergebnis derselben zu finden ist, sollte nicht sofort als Anzeichen mangelnder Seriosität herhalten müssen (nicht immer fallen Ankündigung und Vollzug zeitlich zusammen).
    Natürlich reichen wir das konkrete Recherchebeispiel hier gerne nach: suchen Sie doch bspw. nach der ISBN 3-89949-121-1.

    Beste Grüße,

    Thomas von Göler

  3. Ich habe auch bei einem kurzen erneuten Blick auf fachliteratur.de die Meldung nicht gefunden. \”Erschienen\” ist bei Internetpublikationen ohnehin umstritten.

  4. \”Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Langenhan,

    […] Sie finden die Meldung anhängend als PDF-Dokument sowie untenstehend in dieser E-Mail. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Leser darauf aufmerksam machen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas von Göler
    Geschäftsführer, Dipl.-Kfm\”

    1-mal dürfen Sie raten, wo das wohl erschienen ist …

Kommentare sind geschlossen.