<![CDATA[Ernst-Rainer Hönes erinnert in "Die Alte Stadt" (29, 2002, S. 236-252) an das Das Hessische Denkmalschutzgesetz vom 16. Juli 1902 für das Grossherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt mit Rheinhessen), das erste moderne Denkmalschutzgesetz in Deutschland. Wegweisend war es leider auch im Negativen: Berücksichtigt wurden bewegliche Denkmäler (wie Archivalien) nur im Besitz der öffentlichen Hand (Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinden, öffentliche Stiftungen), nicht aber in Privateigentum, “da die Einbeziehung als zu weitgehend […] erachtet wurde” (S. 243). Nur in Bezug auf Ausgrabungen und Funde waren öffentliche wie private Eigentümer gleichgestellt.]]>
Grossherzoglich hessisches Denkmalschutzgesetz von 1902
<![CDATA[Ernst-Rainer Hönes erinnert in "Die Alte Stadt" (29, 2002, S. 236-252) an das Das Hessische Denkmalschutzgesetz vom 16. Juli 1902 für das Grossherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt mit Rheinhessen), das erste moderne Denkmalschutzgesetz in Deutschland. Wegweisend war es leider auch im Negativen: Berücksichtigt wurden bewegliche Denkmäler (wie Archivalien) nur im Besitz der öffentlichen Hand (Gemeinden, Kirchen, Religionsgemeinden, … „Grossherzoglich hessisches Denkmalschutzgesetz von 1902“ weiterlesen