Die von mir tiefgeschätzen Plagiatoren von Günter Langes Lateinische Rechtsregeln und -begriffe hätten sich lieber im Web nach weiteren vergleichbaren Listen umsehen sollen. Die brasilianischen Beispiele hätten sie ja nicht verlinken müssen, und auch das spanische hätten sie gern übergehen dürfen. Ich meine auch nicht Christan Säfkens Liste. Aber wie ist es mit Bouviers Maxims of Law von 1856, mehrfach online (z.B. hier)? Wirklich gut gefällt mir eine französische Monographie, in der das Latein in der Rechtssprache der frankokanadischen Provinz Quebec analysiert wird. Sie enthält einen ausführlichen Katalog von Maximen, der, versehen mit Ã?bersetzungen (Englisch, Französisch), Erläutertungen, Quellenangaben und Fundstellen, auch rechtshistorisch von Belang ist.
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kg (27. Oktober 2002). Lex neminem cogit ad vana seu inutilia peragenda. netbib. Abgerufen am 20. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rumd