Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ … „Shrinkwrap Licence“ weiterlesen
Internet Intern berichtet von einem InfoWorld-Artikel, der von einer neuen Marotte von Verlagen berichtet, auf den Plastikumhüllungen von Büchern ein “Shrinkwrap License Agreement” wie bei Software-Datenträgern anzubringen, in dem man sich festlegt, den Inhalt des Buches keinen Dritten zugänglich zu machen. Der InfoWorld-Kommentar: “Macht sich jetzt auch im Verlagsbereich eine ähnliche Mentalität in Sachen ‘Urheberrecht’ breit, wie man sie bisher nur aus der Unterhaltungs- und Software-Industrie kannte?”
kg merkt hierzu an: In Deutschland gibt es den sog. Erschöpfungsgrundsatz, der solchen Geschäften weitgehend einen Riegel vorschiebt.
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Jürgen Plieninger (15. August 2002). Shrinkwrap Licence. netbib. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/rtyz
Autor: Jürgen Plieninger
Jürgen Plieninger, früher Bibliothekar in einer One-Person Library, promovierter Soziologe, Blogger in diversen Weblogs zu den Themen Bibliothek, OPL, Recherche, Fortbildung, Wissenschaftliches Arbeiten, Kurse in den Bereichen Recherche, Arbeitsorganisation und Web 2.0. Engagiert im bibliothekarischen Verband BIB. - Weitere Infos finden Sie auf https://jplie.wordpress.com/
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